Sobald das Kind auf die Welt kommt, bringt es den Alltag vollkommen durcheinander, egal wie sehr versucht wurde sich auf diese spezielle Situation vorzubereiten. Die Elternzeit sollte Ihnen aber die Zeit geben sich den anstehenden freudigen Probleme zu stellen. Nur wer darf die Elternzeit nehmen? Wie lange darf sie sein und muss ich diese anmelden?
Die Elternzeit ist natürlich für Eltern gedacht, also steht Ihnen, den Eltern, auch die Elternzeit zu. Allerdings ist das nur der Fall, wenn Sie vor der Geburt des Kindes berufstätig sind. Nicht nur die leiblichen Eltern haben das Recht sich die Zeit für das Kind zu nehmen, sondern auch Pflege- und Adoptiveltern haben die Möglichkeit eine Elternzeit zu beanspruchen. Seit 2009 können sogar Großeltern eine Großelternzeit beantragen, wenn Ihr Kind noch minderjährig oder in der Ausbildung ist. In der Elternzeit sind Mütter und Väter von der Arbeit befreit, damit sie sich um ihr Neugeborenes kümmern können. Solange die Kinder noch klein sind und intensive Pflege brauchen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Sie frei zustellen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch.
Wann sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren?
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Insgesamt stehen Ihnen drei Jahre zu. Wenn Sie den Anspruch auf eine Elternzeit stellen, sollte dies immer schriftlich bei Arbeitgeber erfolgen. Gleichzeitig sollten Sie überlegen, ob sie Teilzeit weiterarbeiten und wenn ja, wie sich Ihre Arbeitsstunden in der Woche gestalten. Sprechen sie solche Dinge immer mit dem Chef ab und lassen Sie sich die Vereinbarungen schriftlich geben, damit es hier nicht zu Missverständnissen kommen kann. Ca. acht Wochen vor Ende des Zweiten Jahres sollten sie sich Gedanken machen, wie es weiter gehen soll. Es ist möglich, wenn sie drei Jahre angemeldet haben, die letzten zwölf Monate später zu nehmen. Das sollte aber bis zum achten Lebensjahr des Kindes erfolgt sein.