Es ist den Eltern freigestellt, ob sie ihr Kind an einem öffentlichen oder privaten Kindergarten (auf eigene Kosten) unterrichten lassen wollen. Wählen die Eltern den Weg eines privaten Kindergartens, müssen sie die zuständige Kreisschulpflege darüber informieren.
Im Kanton Zürich besuchen 5 % der schulpflichtigen Kindern eine Privatschule.
Der Kindergarten ist seit dem Schuljahr 2008/ 2009 Teil der Volksschule und somit obligatorisch. Es gelten die gleichen Gesetzesregelungen wie an der Volksschule.
Privatschulen, dazugehörend nun auch die Kindergärten, sind bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Die Bewilligung erteilt die Bildungsdirektion.
Eine Privater Kindergarten wird bewilligt, wenn folgende Punkte gewährleistet sind:
- Es müssen regelmäßig und gleichzeitig mindestens fünf schulpflichtige Kinder unterrichtet werden.
- Die unterrichtende Person muss über eine gleichwertige Ausbildung, wie eine Kindergartenlehrperson an der Volksschule aufweisen können.
- Privatkindergärten müssen sich an den kantonal- zürcherischen Lehrplan halten.
- Privatkindergärten müssen über eine geeignete Infrastruktur (Schulräume, Pausenplatz, Turnhalle…) verfügen.
- Die Bewilligung kann mit Auflagen (durch die Bildungsdirektion) versehen sein.
- Es wird fortlaufend überprüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten werden.
Privatunterricht (Homeschooling)
Werden am gleichen Ort gleichzeitig nicht mehr als fünf Kinder unterrichtet, spricht man von Privatunterricht. Für diesen braucht es keine Bewilligung der Bildungsdirektion. Wenn der Privatunterricht länger als ein Jahr dauert, darf er nur von einer Kindergartenlehrperson mit abgeschlossener Ausbildung erteilt werden.
Die Eltern verpflichten sich in diesem Fall, der Bildungsdirektion und der Schulpflege das Unterrichtsprogramm vorzulegen. Die Bildungsdirektion kann Auflagen machen oder Weisungen erteilen. Die Bildungsdirektion übernimmt die fortlaufende Aufsicht und kann bei Verdacht auf Nichterreichen der Lernziele den erteilten Privatunterricht untersagen.
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Mit freundlichen Grüßen | Christa Fritz | Dr. Frank & Partner Zürich
Guten Tag
Es scheint, dass private Kindergärten und auch der Privatunterricht eine mindestens gleichwertige Ausbildung wie staatliche Kindergärten gewährleisten, dies nicht zuletzt, weil sie einer Aufsichtskommission unterstehen. Das finde ich schon mal sehr gut. Wissen Sie, ob der private Unterricht über die gleiche Anzahl Wochenlektionen wie an einem öffentlichen Kindergarten anbieten muss? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen Th. Bühler