Neben der Betreuung der Kinder durch einen Kindergarten/ eine Kindertagesstätte, einen Kinderladen u.ä. gibt es noch eine weitere Form der Betreuung von Kindern. Gegen Bezahlung können Kinder auch ganztägig oder zeitweise von Tagesmüttern/-vätern betreut und erzogen werden, sodass eine altersgerechte Förderung stattfindet durch entsprechende Spielangebote, Aktivitäten und Bildung. Die Bezahlung richtet sich wie bei Kindertageseinrichtungen nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Bezirksamt berechnet. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass das Kind/die Kinder im häuslichen Umfeld der Eltern betreut wird/werden. Diese Form wird umgangssprachlich häufig auch als „Kindermädchen“ bezeichnet.
Ein Vorteil bei dieser Form ist, dass die Kinder in vertrauter Umgebung betreut werden, wodurch die Selbständigkeit der Kinder bestärkt werden kann, da die Kinder u.a. wissen wo etwas steht.Ein Nachteil ist hier, dass die Kinder evtl. bei dieser Betreuungsform keinen oder nur geringen Kontakt zu Gleichaltrigen aufnehmen können. Zum anderen kann die Betreuung der Kinder auch im Haushalt der Betreuenden Tagesmutter/-vater erfolgen. Häufig erfolgt die Betreuung zusammen mit den eigenen Kindern der Tagesmutter. Eine Tagesmutter kann bis zu fünf Kinder (inklusive eigener Kinder) betreuen. Vorausgesetzt die Größe der Wohnung bietet genügend Platz. Bei dieser Form ist eine Erlaubnis vom Jugendamt nötig, sobald die Betreuung über mehr als 15 Stunden in der Woche hinausgeht und die Betreuung über drei Monate dauern soll. Die Erlaubnis ist befristet für fünf Jahre gültig. Ein Vorteil die beide dieser Formen bieten ist die deutlich größere Flexibilität in den Betreuungszeiten. Auf Grund der kleineren Gruppe ist die Zuwendung für das einzelne Kind höher und es schafft mehr eine familiäre Situation, insbesondere für kleinere Kinder (unter drei Jahren).
In dieser Betreuungsform ist es verbessert möglich individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder einzugehen. Durch die kleinere Gruppe besteht auch ein geringeres Risiko für Infektionen. Andererseits ist bei beiden Formen die Anzahl an Gleichaltrigen gering, sodass Sozialkompetenzen evtl. nicht in dem Umfang erworben werden können wie in größeren Gruppenbetreuungsformen. Insbesondere bei der Betreuung im häuslichen Umfeld der Eltern kann es sein, dass das Angebot an Spielsachen und –möglichkeiten deutlich geringer ist als in größeren Einrichtungen.
Der größte Nachteil besteht bei den vorgestellten Betreuungsformen, dass Kindertagespflegende erst seit 2006 eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hifle-Kurs am Kind nachweisen müssen. Die padägogische Qualifizierung variiert stark in den einzelnen Bundesländern zwischen 16 bis 160 Unterrichtsstunden und verbindlichen Fortbildungen. Das muss nicht heißen, dass eine Tagesmutter die Kinder schlechter betreut als qualifiziertes Fachpersonal, aber bei der Entscheidung für eine Tagesmutter sollte die Eltern, wie auch bei anderen Einrichtungen, mit den Erziehenden/Betreuenden in persönlichen Kontakt treten, sich die Räumlichkeiten anschauen und einen umfassenden Einblick in die Betreuung gewinnen. Hierzu zählt der Umgang mit den Kindern, die Alltagsstruktur, wie auch die angebotenen Medien, Aktivitäten und Nahrungsmittel, usw. Um die Kindertagespflegenden gut kennen zu lernen wird häufig den Eltern die Möglichkeit geboten bei der Tagesmutter zu hospitieren.