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Wird ein bestimmtes Verhalten gezeigt, wird inzwischen nicht mehr davon ausgegangen, dass es allein durch äußere Prozesse zustande kommt, sondern auch durch innerpsychische Vorgänge beeinflusst ist. Durch diese Vorgänge ist es einem Individuum aber auch möglich, ein negatives Verhalten abzubauen. Solche sogenannten Selbststeuerungsprozesse sind jedoch häufig nicht einfach im Alltag umzusetzen. Viele Klienten nehmen ein negatives Verhalten zu spät oder gar nicht wahr. Viele wissen gar keine Alternative zum bisherigen Verhaltensrepertoire. Unterstützend können soziale Kontrakte eingesetzte werden. Diese legen fest, was das erwünschte Verhalten ist, beziehen den Klienten direkt in den Veränderungsprozess mit ein, übertragen die im therapeutischen Setting gesetzte Ziele in den Alltag und machen deutlich, welche Verantwortung der Klient für sein eigenes Handeln besitzt. Hierfür bekommt der Klient natürlich eine positive Verstärkung, eine Art Belohnung.

Kanfer (1975, 1980) beschreibt, dass solche Verträge mit therapeutischem Hintergrund schriftlich festgehalten werden sollen. Es sollen kurzfristig erreichbare Ziele benannt werden und nur ein solches Verhalten betreffen, das der Klient bereits zeigt. Kanfer gibt zudem 7 Paragraphen an, die im Vertrag zu behandeln sind:

  1. Das geforderte Verhalten muss genau definiert und detailliert beschrieben werden.
  2. Es muss festgelegt werden, ab wann das Verhalten als erreicht gilt (z.B. abhängig von Frequenz oder Intensität des Verhaltens)
  3. Die einzusetzenden Verstärker müssen besprochen werden. Wann erfolgt eine Belohnung/Wann ist ein Etappenziel erreicht? Gibt es nur eine Belohnung, wenn der komplette Vertrag erfüllt werden kann? Was wird als Belohnung eingesetzt?
  4. Was geschieht, wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner nicht eingehalten wird?
  5. Es soll zudem geklärt werden, ob es zusätzliche Belohnung („Sonderprämien“) gibt, wenn Paragraph 2 überdurchschnittlich oder in überdurchschnittlicher Zeit erfüllt wird.
  6. Die Methoden, mit denen das im Vertrag angegebene Verhalten überprüft werden soll, muss besprochen werden (z.B. Einsatz von Selbstbeobachtungsbögen, Protokollbögen… )
  7. Eine Regelung muss getroffen werden, wie eine direkte Belohnung erfolgen kann, sobald der Vertrag erfüllt wird (auch bei Zwischenzielen ist eine direkte Verstärkung notwendig)

Ein Alterskriterium für den Einsatz von sozialen Kontrakten gibt es nicht. Bei jüngeren Klienten ist es jedoch besonders wichtig, viele Zwischenziele zu vereinbaren, sodass eine häufige Verstärkung erfolgt. Kleine Schritte mit häufigen Belohnungen, die sofort erfolgen, zeigt zumeist mehr Erfolg als eine große Belohnung. Zudem ist natürlich zu beachten, dass der Vertrag altersgerecht ausgestaltet ist, sodass das Kind den Inhalt erfassen kann. Zu Beginn eines Kontraktes empfiehlt es sich, eine Bezugsperson für die Kontrolle mit einzubeziehen, da auch die Selbstkontrolle bzw. die Selbstbeobachtung mit einem Kind erst trainiert werden muss.

In der Gruppenarbeit kommen häufig soziale Kontrakte zum Einsatz, um klare Regeln festzulegen, ein Gefühl von einem Gruppengefüge herzustellen und um einen geregelten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten. Er nimmt zudem jedes Gruppenmitglied in Verantwortung, ein für die Gruppe gewünschtes Verhalten zu zeigen. Besonders bei sozialen Interaktionsstörungen können die Gruppenmitglieder durch gegenseitige Bestärkung, Zuspruch und Lob die gewünschte Verhaltensregulierung unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen | Sabrina Huschke | Dr. Frank & Partner München