Im Zeitraum vom 07.02.2011 bis zum 18.02.2011 müssen Eltern ihre Kinder in Berlin an weiterführenden Schulen anmelden. Ab diesem Jahr gelten zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für die Aufnahme in die Sekundarschulen und die Gymnasien. Die Schulen könne 60 Prozent ihrer Schüler selbst wählen, 30 Prozent der Plätze werden verlost und zehn Prozent werden an Härtefälle vergeben. Neu ist, dass Geschwisterkinder als Härtefälle gelten. Weit mehr als die Hälfte der rund 200 weiterführenden Schulen wählt ihre künftigen Schüler nach dem Notendurchschnitt aus zwei Halbjahren der fünften und sechsten Klasse aus. Viele Eltern empfinden diese Verfahren als extrem unberechenbar.

TelefonkontaktBisher entschied bei der Platzvergabe die kürzeste BVG-Verbindung zur Schule. In Zukunft spielt der Notendurchschnitt die entscheidende Rolle. Deshalb fordern Eltern von Sechstklässlern zunehmend einheitliche Bewertungskriterien in der Grundschule, da diese von Grundschule zu Grundschule stark variieren.

Die Aufnahmekriterien sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern gibt es zwei unterschiedliche Wege nach der 4. Klasse an eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln. Bis zur Durchschnittsnote von 2,33 ist ein Schüler für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten. Ab der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter muss jeder Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht mit Prüfungscharakter teilnehmen. Dieser Notendurchschnitt wird etwa Mitte April aus dem aktuellen Leistungsstand der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat-Sachunterricht gebildet. Übrigens besuchen in Bayern ca. 20 Prozent der Schüler ein Gymnasium.

In Niedersachsen entscheidet nach der 4. Klasse der Elternwille über den weiteren Werdegang ihrer Kinder. Diese bekommen lediglich eine Schullaufbahnempfehlung. In Sachsen-Anhalt ist für die Aufnahme an einem Gymnasium oder einer Sekundarschule eine Eignungsprüfung zu absolvieren.