Wenn den Eltern von Erziehern oder Pädagogen angeraten wird das Kind auf eine Förderschule zu schicken, ist dies meist mit Missverständnis und Ablehnung seitens der Eltern verbunden. Zurecht sollte auch zunächst genau geprüft werden, ob es keine anderen Alternativen für das Kind gibt, wie beispielsweise eine reformpädagogische Schule. In Berlin beispielsweise gibt es keine Förderschulen im eigentlichen Sinne mehr. Die Konzepte wurden komplett überarbeitet und in Schulen mit sonderpädagogischen Schwerpunkten untergliedert.
Der zuständige Kinderarzt, das Sozialpädiatrischen Zentrum oder die beteiligten Therapeuten geben den Eltern eine Empfehlung für eine Schule dieser Art. Letztlich entscheiden aber die Eltern auf welche Schule ihr Kind geht. Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, wie beispielsweise durch eine Lern-, Körper- oder geistige Behinderung erhalten an diesen Schulen eine angemessene pädagogische Förderung, welche sie an Regelschulen nicht erhalten könnten.
Verschiedene Schultypen:
- Förderschwerpunkt „Sehen“
- Förderschwerpunkt „Hören“
- Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“
- Förderschwerpunkt „Sprache“
- Förderschwerpunkt „Lernen“
- Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
- Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
- Förderschwerpunkt „Autistische Behinderung“
- Förderschwerpunkt „Langfristige Erkrankungen, Hausunterricht“
Daraus ergeben sich für den Schulalltag, sowie darüber hinaus, folgende besondere Merkmale :
- Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten Schülerinnen und Schülern eine schulische Bildung und Erziehung, die ihrer persönlichen Begabung und ihrem individuellen Leistungsvermögen entspricht
- es wird ihnen ein hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglicht
- unterrichtet wird auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne der allgemeinen Schule
- bei entsprechenden Leistungen sind alle Schulabschlüsse der Regelschulen (Hauptschulabschluss, erweiterter Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) erreichbar