Das Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz lud vom 28.11.2000 bis zum 11.03.2003 insgesamt sechsmal zu einem Meinungsaustausch und Konsensfindung zu dem Thema “ Ergotherapie bei Kindern mit Entwicklungsstörungen in der Motorik“ ein. Teilnehmer waren je fünf Vertreter des Ergotherapeutinnenverbandes des EVS, der Kinderärzte und der Vertrauensärzte.
In diesem Setting wurde die einheitliche Grundlinie der Ergotherapieverordnungen und der Differentialdiagnostik diskutiert. Anhand der umfassend beschriebenen Diagnose aus der ICD-10, die F82 konnte ein einheitlicher Befundbogen erstellt werden (siehe Anhang). Dieser dient zur Erleichterung der Verschreibung der Ergotherapie und einer genaueren Erfassung ergotherapeutischer Arbeit. Durch die klar beschriebenen Bereiche, ist es den Ärzten besser möglich festzustellen, ob ein Bedarf für therapeutische Interventionen oder pädagogische Maßnahmen vorliegt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen | Claudia Franz | Dr. Frank & Partner Zürich
Schlussbericht der Konsensuskonferenzen