Bereits im Artikel vom 29.10.10 haben wir Ihnen vorgestellt, was ein Integrationsstatus ist und welche Chancen und Möglichkeiten mit diesem verbunden sind.
Doch wie und von wem wird der Integrationsstatus festgestellt?
Je nachdem, ob der Integrationsstatus vor dem Eintritt in den Kindergarten oder innerhalb des Kindergartens festgestellt wird, kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Ist das Kind noch nicht im Kindergarten und es wird ein Förderbedarf vermutet, müssen sich die Eltern direkt an das Jugendamt wenden und einen Kindergartenplatz mit Integrationszuschlag beantragen. Das Jugendamt gibt dann alle relevanten Informationen und Adressen weiter, auch die des zuständigen Amtsarztes. Dieser Arzt stellt fest, ob und welche Art des Förderbedarfs besteht und informiert darüber das Jugendamt und die Eltern. Besucht das Kind bereits eine Kita, läuft ein anderes Verfahren ab.
Wird bereits in der Kita, Zuhause, vom Arzt oder von anderen Fachpersonal ein erhöhter Förderbedarf festgestellt, so findet ein interdisziplinäres Gepsräch gemeinsam mit den Eltern statt. Die Kindergartenleitung, die Erzieher, die Eltern und die Therapeuten geben eine Einschätzung über den Förderbedarf ab und die Eltern entscheiden anschließend, ob sie einen Antrag auf einen erhöhten Förderbedarf stellen möchten. In dem Fall reicht die Kita einen Entwicklungsbericht sowie eine fachliche Auskunft über das Kind beim zuständigen Arzt ein, bei dem der Antrag gestellt werden soll. Soll jedoch ein Antrag auf wesentlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe gestellt werden, stellt die Kita im Einverständnis mit den Eltern, mit einem Entwicklungsbericht als Anlage, einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. In der Regel begleitet die Kindertagesstätte die Eltern und kann eine Hilfestellung geben. Immer mehr Kindertagesstätten haben Integrationserzieher mit einer speziellen Weiterbildung und ermöglichen es Kindern eine höhere Aufmerksamkeit und erhöhte Förderung zu bieten, sodass jedes Kind angemessen gefordert und gefördert werden und sich individuell entfalten kann.