Zunächst sei festgestellt, dass die Erziehung der Kinder eine natürliche Aufgabe der Eltern ist. Es gibt sogar ein elterliches Erziehungsrecht. In den letzten Jahren wird vermehrt – auch öffentlich – eingefordert, dass Eltern diese Aufgabe angemessen wahrnehmen.
Dabei ändern sich Ziele und Methoden der Erziehung im Laufe der Zeit. Im vergangenen Jahrhundert folgte auf eine lange Periode mit vorherrschen autoritärer Erziehung z.B. am Ende der 60er Jahre eine Zeit in der manche Eltern ihre Kinder „antiautoritär“ erzogen. Noch später pendelte sich die allgemein anerkannte Erziehung beim „autoritativen“ Erziehungsstil ein. Der jeweiligen Zusammenhang mit gesellschaftlichen Gegegebenheiten soll hier nicht Gegenstand sein. Zunächst soll erörtert werden, was unter „autoritärer“ Erziehung zu verstehen ist.
Hierbei wird vom Erziehenden eine starke Autorität ausgeübt, die nicht hinterfragt werden darf. Sein Wort ist Gesetz, es bedarf keiner Begründung. Jeder Einwand des Zöglings wird als unangemessene Widersetzlichkeit aufgefasst und im Keim erstickt. Da hierbei vom Kind also nicht gefordert ist, eigene Gedanken und Vorstellungen zu entwickeln, wird auch die Selbstständigkeit nicht gefördert. Wer aber nicht selbstständig handelt, kann auch nicht lernen Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. So wird die Abhängigkeit vom Erziehendenalso konserviert.
Natürlich kann man auf diese Weise nur erziehen, wenn Verstösse gegen die Autoritätsperson geahndet werden. Deshalb werden strenge Strafen angeordnet und konsequent durchgeführt. Ein Klima der Angst regiert, da die Kinder in einer Gruppe keine Lösungsstrategien für ihre Konflikte entwicklen können, weil ihnen die Übung und die Vorbilder fehlen. Sie lernen auch nicht Verständnis und Mitgefühl für einander zu entwicklen, wodurch sie außerdem als Erwachsene Schwierigkeiten bekommen Beziehungen zu ihren Mitmenschen aufzubauen und diese dauerhaft zu erhalten.